Freitag der 13. - Rauchmeldertag 2023

Die Rauchmelderpflicht gilt für das eigene Haus und die eigene Wohnung genauso wie für das vermietete Eigentum. In allen Bundesländern ist mindestens die Ausstattung von Schlaf- und Kinderzimmern sowie von Fluren, die als Rettungswege dienen, vorgeschrieben. In Berlin und Brandenburg sind auch alle Aufenthaltsräume mit Rauchmeldern auszustatten. Erfahren Sie mehr in der Online-Broschüre: www.rauchmelder-lebensretter.de